Eingliederungsmanagement

Wiedereingliederung

Wenn ein Mitarbeiter für längere Zeit krankheitsbedingt ausgefallen ist, sind Unternehmen nach § 167 Abs. 2 SGB IX gesetzlich dazu verpflichtet, die Person mit Hilfe eines strukturierten Verfahrens wieder in seinen Tätigkeitsbereich einzugliedern.

Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, ein Zurückkehren in den Betrieb zu erleichtern und eine Wiedererkrankung zu vermeiden.

Mit uns wird Ihr BEM ein Erfolg !
Das BEM-Fallmanagement des Fürstenberg Instituts entlastet interne Kapazitäten, beschleunigt das Verfahren und erhöht die Erfolgsquote.
Als externer Partner unterstützt das Fürstenberg Institut seit vielen Jahren Unternehmen aller Branchen und Größen bei der Implementierung eines erfolgreichen BEM-Prozesses und bei der Optimierung vorhandener Strukturen. Das Fürstenberg BEM lässt sich auch im virtuellen Raum und standortübergreifend rein digital durchführen.

So lassen sich mit externem BEM-Fallmanagement

Gesetzliche Vorgaben erfolgreich umsetzen
Mitarbeiter stärken und zurück in die Leistungsfähigkeit bringen
HR-Teams entlasten

Unser Angebot

  • Implementierung eines erfolgreichen Betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß gesetzlicher Anforderungen
  • Optimierung bestehender BEM-Maßnahmen mit dem klaren Ziel effektiver Wiedereingliederung
  • Qualifizierung von Führungskräften und anderen Funktionsträgern, u. a. zur Gesprächsführung
  • Ausbildung von BEM-Fallmanagern im Unternehmen
  • Beratung von Mitarbeitenden und Führungskräften im BEM-Prozess und in akuten Einzelfällen.